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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GOWELL Akademie                                              

  1. Die Tennis Akademie teilt die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden.
  2. Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennis Akademie vorbehalten. Die Go well behält sich das Recht eines Trainerwechsels auch während der Saison vor. Ebenso ist es uns möglich, den Stammtrainer bei Verhinderung durch einen anderen Coach vertreten zu lassen.
  3. Gebuchte Saisontraining und Kurs kann nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
  4. Eine Trainingseinheit beträgt 55 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
  5. Trainingseinheiten währen den Feiertagen unter der Woche werden gespielt oder mit Trainer abgesprochen (später nachgeholt-innerhalb der Trainingssaison (Winter, Sommer)) 
  6. Trainingssaison sind Sommer und Winter. Die Trainingsabrechnungen sind jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum einzubezahlen.
  7. Die entstehenden Mehrkosten durch die Hallengebühren im Sommer werden nicht von der Tennisschule übernommen.
  8.  Im Wintertraining wird die Platzmiete zusätzlich berechnet.
  9. Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Spieler uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Während der Laufzeit der Kurse können nicht wahrgenommene Kursstunden durch den Spieler (persönliche Gründen des Spielers , u.a. Krankheit, Geburtstag, Turnier, Meisterschaft...) nachgespielt werden.
  10. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Sollte bei einem Gruppentraining der Trainingspartner fristgerecht absagen wird, kann in diesem Fall der Trainer ein passender Trainingspartner von Tennisschule organisieren.
  11. Die durch Fristgerecht abgesagte Trainingseinheiten können nach Vereinbarung mit Go well innerhalb der Trainingssaison (Winter, Sommer) nachgespielt werden.
  12. Bei längeren Ausfall eines Spieler (ab 3 Wochen) auf Grund Verletzung oder Krankheit o ä. kann eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlen und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben.
  13. Trainingseinheiten jeder Art, welche durch die Go well abgesagt wurden, werden nachgeholt.
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© Pavel Jasny